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Recht

Baugenehmigung in Bayern

Die Bayerische Bauordnung zählt in Art. 57 abschließend auf, was verfahrensfrei ist. Was dort nicht steht, braucht einen Antrag. Klingt einfach, wird aber oft falsch wiedergegeben.

Baugenehmigung in Bayern

Was Art. 57 BayBO tatsächlich sagt

Die für Anbauten wichtigen Punkte sind kurz und klar.

  • Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis 75 m³ sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Dort gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume eine Grenze von 20 m³.
  • Terrassenüberdachungen sind bis zu einer Fläche von 30 m² verfahrensfrei.
  • Ein beheizter Wohnwintergarten fällt unter keine dieser Ziffern und ist damit genehmigungspflichtig.

Die oft zitierte Grenze von drei Metern Tiefe für Terrassenüberdachungen steht so nicht im Gesetz. Maßgeblich ist die Fläche.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Wenn kein Antrag nötig ist, bedeutet das nur, dass die Behörde nicht vorab prüft. Die Regeln gelten trotzdem.

Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Festsetzungen des Bebauungsplans, örtliche Gestaltungssatzungen und die Standsicherheit sind unabhängig davon einzuhalten. Wer verfahrensfrei baut, trägt die Verantwortung dafür selbst. Stellt sich später heraus, dass etwas nicht passt, kann die Behörde einen Rückbau verlangen.

Wer zuständig ist

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in Bayern das Landratsamt des jeweiligen Kreises. In kreisfreien Städten ist es die Stadt selbst. Für Passau heißt das, der Antrag geht an die Stadt Passau, für Vilshofen an das Landratsamt Passau.

Eingereicht wird der Bauantrag über die Gemeinde, die ihn mit ihrer Stellungnahme weiterleitet. Die Bearbeitungsdauer schwankt je nach Landkreis und Auslastung erheblich.

Was Du selbst tun musst

In der Praxis wenig. Ein Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht werden, das sind in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Fachbetriebe für Wintergärten arbeiten meist mit einem Statiker zusammen und übernehmen den Antrag mit.

Sinnvoll ist trotzdem ein früher Anruf bei der Bauaufsicht, bevor die Detailplanung steht. Eine Auskunft dort kostet nichts und erspart im Zweifel eine Umplanung.

Fragen

Häufig gefragt

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?

Im schlimmsten Fall verlangt die Bauaufsicht den Rückbau, dazu kommt ein Bußgeld. Häufiger ist ein nachträgliches Genehmigungsverfahren, das aber nur funktioniert, wenn das Bauwerk auch genehmigungsfähig gewesen wäre. Passt es nicht zum Bebauungsplan, hilft auch der nachträgliche Antrag nicht.

Zählt der Wintergarten zur Wohnfläche?

Ein beheizter Wohnwintergarten ja, und das hat Folgen. Er kann die Grundflächenzahl im Bebauungsplan berühren und wirkt sich auf die Gebäudeversicherung aus. Ein unbeheizter Sommergarten wird je nach Ausführung anteilig oder gar nicht angerechnet.

Brauche ich die Zustimmung der Nachbarn?

Nicht zwingend, aber sie hilft. Werden Abstandsflächen eingehalten, ist keine Zustimmung nötig. Wird davon abgewichen, braucht es eine Abweichung, und dafür ist die Unterschrift des Nachbarn auf dem Lageplan praktisch Voraussetzung.

Stand Juli 2026. Angaben zu Preisen und Baurecht sind Orientierungswerte und ersetzen weder ein Angebot noch eine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

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