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Wintergarten · Recht

Genehmigung für den Wintergarten in Bayern

Art. 57 BayBO zählt abschließend auf, was verfahrensfrei ist. Der beheizte Wohnwintergarten steht dort nicht.

Genehmigung für den Wintergarten in Bayern

Warum genehmigungspflichtig

Verfahrensfrei sind unter anderem Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs sowie Terrassenüberdachungen bis 30 m². Ein beheizter Wohnwintergarten fällt unter keine dieser Ziffern, weil er einen Aufenthaltsraum schafft und zur Wohnfläche zählt.

Wie der Antrag läuft

Der Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten eingereicht werden, in der Regel Architekt oder Bauingenieur. Eingereicht wird er über die Gemeinde, die ihn mit Stellungnahme an die untere Bauaufsichtsbehörde weiterleitet.

In Landkreisen ist das Landratsamt zuständig, in kreisfreien Städten die Stadt selbst. Die Bearbeitungsdauer schwankt erheblich, plane mehrere Wochen bis Monate ein.

Was in den Antrag gehört

Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis und der Nachweis über den Wärmeschutz nach Gebäudeenergiegesetz. Fachbetriebe für Wintergärten arbeiten meist mit einem Statiker zusammen und übernehmen das Paket mit.

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Fragen

Häufig gefragt

Was kostet die Genehmigung?

Planung, Nachweise und Behördengebühren liegen zusammen meist zwischen 800 und 3.500 Euro. Die reinen Gebühren richten sich nach den Baukosten und sind der kleinere Teil davon.

Kann ich vorher schon bauen lassen?

Nein. Vor der Genehmigung darf nicht begonnen werden. Wer das ignoriert, riskiert eine Baueinstellung und im schlimmsten Fall den Rückbau.

Angaben zu Preisen und Baurecht sind Orientierungswerte und ersetzen weder ein Angebot noch eine Auskunft der Bauaufsichtsbehörde.

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